
AW: Frage zu Ebay: Keine Buchung ohne Beleg
Sowohl als auch. Wichtig ist meiner Meinung nach, dass ein Beleg da ist - und natürlich der Artikel.
Allerdings bekommt man in jedem BWL Studium gesagt, dass zu viele Eigenbelege jeden Steuerprüfer zu eingehehnder Prüfung bewegt. Eigenbelege sollten in der Buchhaltung die absolute Ausnahme bleiben, da man normalerweise immer irgendeinen Beleg bekommt - und wenn es nur ein Versandbeleg ist.
Und unter Umständen könnte ein Steuerprüfer irgendwann mal feststellen, dass der Artikel gar keine Betriebsausgabe war ...
Wichtiger in dem Zusammenhang ist aber, dass man ohne vorschriftmäßige Rechnung die MWSt. nicht wieder bekommt - wenn man aber etwas verkauft, die MWSt. abführen muss. Wenn man auf diese Art und Weise also Waren kauft, die man später wieder verkaufen will, sollte man sehen, dass man genügend draufschlägt (Ausnahme die Kleinunternehmerregelung, aber da ist die MWSt. eh egal).
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.