
AW: Fremde Urheber in veröffentlichter Hobbyarbeit
Der Unterschied ist, dass das eine im Zuge der Erziehung und Entwicklung eines Menschen erfolgt, das andere aus dem Drang zur Selbstdarstellung 
Kinder verfolgen keine Ziele damit, es ist einfach "Beschäftigung" und "Bildung", für einen Erwachsenen steht immer ein Zweck dahinter.
Auch ist die Art der Veröffentlichung schon eine andere, zumindest die Zielgruppe ist ganz anders.
Außerdem sind Zitate nach Urheberrecht (und als solche kann man sehen) erlaubt, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." Und zur Bildung menschlicher Eigenschaften sollte das schon erlaubt sein.
Genauso schwachsinnig wie der Vergleich ist die zu erwartende "Abmahnwelle" - bestenfalls kann der Urheber einen Verwender abmahnen, wegen sowas gibt es keine Abmahnwellen.
Da hat mal wieder jemand zu viele "meinungsbildenden" Medien konsumiert und den Blick für die Realität verloren ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.