
AW: Haftung für Homepage erstellung! Wie lange?
Ein "Homepagerecht" gibt es nicht
Genauso wenig wie ein spezielles Recht fürs Internet 
In dem Beispiel würde meiner Meinung nach normales Urheberrecht zählen. Und da gilt, dass es keine Fristen gibt, wieviel Zeit für einen Urheberrechtsverstoß vergangen sein muss. Der Urheber hat 2 Jahre nach Erkennen des Verstoßes Zeit, sein Recht geltend zu machen.
Der Verstoß als solcher wäre meiner Meinung nach also gegeben. Steht bestenfalls noch die Frage, wer den Verstoß begangen hat. Das müsste hier geprüft werden.
A hat die Landkarte vom Kunden (evtl. Ortsplan) erhalten und diesen Gescannt oder Abfotografiert.
Hier würde ich schlussfolgern, dass A nur im Auftrag gehandelt hat, der eigentliche Verletzer des Rechts der Kunde war. Somit müsste A nicht dafür gerade stehen. Allerdings müsste das nachweisbar sein (zum Beispiel weil die Karte in Prospekten des Kunden verwendet wird o.ä.) - oder es ist eben ein Streitpunkt.
Nun die Frage, wie lange Haftet man bei solch einem Fall, wenn die Firma auch schon nicht mehr existiert?
Das Ganze hat primär nichts mit der Firma zu tun, da die Rechtsverletzung nicht die Firma sondern eine Person zu verteten hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.