Wenn man seit 10 Jahren ein Produkt vertreibt,
z.B XYZ, das als Warenzeichen NICHT registriert war
und dann ein ehem. Mitarbeiter, der von der Nichtregistrierung
wusste, XYZ für sich als Warenzeichen eintragen lässt und
ein Konkurrenzunternehmen gründet, seinen ehem. Arbeitgeber
abmahnt (auf Unterlassung der Verwendung von XYZ), kann
das als missbräuchlich angesehen werden?