
AW: Alkohol-Lizenz bei Onlineshops
Scheint ein etwas exotischer Fall zu sein, den nur Rechtsprofis beantworten koennen.
Und die müssten sich dazu noch mit dem Recht in Belfast auskennen
Denn nur nach diesem Recht kann man das beantworten.
Aber was ich sagen würde: Wo der Shop eröffnet wurde, spielt keine Rolle. Wenn man in irgendeinem anderen Rechtssystem von Deutschland aus tätig wird, muss man sich dem dortigen Recht unterordnen - und kann nach diesem Recht bestraft werden. Fraglich ist bestenfalls der Zugriff, was aber durch inter********e Abkommen inzwischen immer einfacher wird.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.