Hallo.
Peron V verkauft bei Ebay Sachen nach Zufallprinzip. Ist das erlaubt? Kann die Prson K nicht mehr sagen. "Ich habe es nicht gesehen?"
320260814685
Hallo.
Peron V verkauft bei Ebay Sachen nach Zufallprinzip. Ist das erlaubt? Kann die Prson K nicht mehr sagen. "Ich habe es nicht gesehen?"
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Gehe ich recht in der Annahme das der Käufer also NICHT weiß was er da kauft? Also die Katz im Sack sozusagen?
Ich würde den Vertrag hier als fraglich sehen, er ist einfach zu unbestimmt wie ich finde, denn weder bei Angebot, noch bei der Annahme, ist genau bestimmt und was es sich bei der zu einigenden Sache überhaupt handelt. Zwar kann man sagen das sich Art und Beschaffenheit dadurch auszeichnen, dass der Käufer weiß das es sich um eine DVD handelt, aber nun einmal nicht um welche. Den Inhalt, also den Film selbst, würde ich ebenfalls als "Beschaffenheit" einer DVD werten, denn dies ist schließlich der einzige Grund zum kauf einer DVD und nicht weil sie so toll glänzen oder auch als Bierdeckel nützlich sein könnten.
Die Parteien sind sich also im Punkto der "Kaufsache" nur über die Zugehörigkeit der zu kaufenden Sache einig, DVD, aber nicht über deren genauen Inhalt. Ich würde von daher keine wirkliche Bestimmtheit sehen und einen Kaufvertrag für fraglich halten. Es macht für mich eher den Eindruck eines Glückspiels, bei dem der Einsatz der ersteigerte Kaufpreis ist, ein Los sozusagen, im Gegenzug erhält man einen "Preis" der aus Sicht des "Käufers" zu bewerten ist. Ist es ein Film/Genre der ihm gefallen wird, so hat er, aus subjektiver Sicht, einen Hauptpreis. Ist es dagegen ein Film den er gar nicht sehen will, so hat er eine Niete.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
wie gesagt. Ich hätte es niemals gekauft. Aber einige Leute machen das. Beispiel habe ich ja gezeigt. Die denke / überlesen den ganz wichtigen Faktor. Es wird nur ein DVD Film versendet und nicht alle
Somit fliegt der Preis in die Höhe und der Käufer muss unter Umständen zum Rechtsanwalt zugreifen. Der Rechtsanwalt kann aber keine Erfolg garantieren.
Wobei ich das etwas anders sehen würde. Vor allem in Hinblick auf die Vertragsfreiheit.
In der Beschreibung steht lediglich "eine DVD aus einer Menge von DVD Filmen". Es ist also nur noch mittlere Art und Güte zu liefern, eine DVD ist eben eine runde Scheibe, wo irgendein Film drauf ist. Damit ist eigentlich die Ware hinreichend bestimmt.
Auch wird der Käufer darüber nicht getäuscht.
Ich würde die hinreichende Bestimmung und damit erfolgte Einigung über den Kaufgegenstand schon sehen, somit wäre ein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Und wegen der Vertragsfreiheit steht es jedem frei, den Vertrag abzuschließen oder nicht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Hat einer von euch den Preis angeschaut? Ob der käufer sich wohl verlesen hat?
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Der Preis deutet eher daraufhin, dass irgendwas mit der Auktion als solche nicht stimmt. Keiner bietet derartige Summen für etwas, wo er nicht weiß, was er bekommt. Selbst wenn man das überlesen hätte - auch für eine bestimmte DVD würde das keiner ausgeben.
Eventuell dachte jemand, dass er die ganze Sammlung bekommt, aber das wäre dann mit Anfechtung wegen Irrtums sehr schnell aus der Welt zu schaffen![]()
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Kann der VK nicht darauf bestehen, sein Geld zu bekommen? Oder sind die Erfolgschancen sehr gering?
Kommt darauf an. Wenn der Käufer zum Beispiel dachte, die ganze Sammlung zu bekommen und das auch glaubhaft nachweisen kann (Anfechtungen sind immer so eine Sache) gibt es keinen Vertrag, somit auch kein Anspruch auf das Geld.
Ansonstzen hat der Verkäufer durchaus Anspruch auf das Geld![]()
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