
AW: Diverse Rechtsfragen, z.b. unterschied zwischen fanseiten und kommerziell
1.
Das ist weder bei kommerziellen noch bei privaten Seiten erlaubt. Sobald etwas dem Urheberrecht unterliegt, ist immer die Genehmigung des Urhebers erforderlich. Ob das Urheberrecht zieht, müsste man immer im Einzelfall sehen, wenn man sich nicht sicher ist, sollte man aber davon ausgehen.
2.
[url]http://www.e-recht24.de/artikel/tmg/183.html[/url]
a) Kommt auf den Inhalt der Seite und die Nutzung an. Sobald Dienste bereitstellt (dazu würde ich auch Foren, Bloggs u.ä. sehen) ist ein Impressum erforderlich
b) Der Inhalt und der Umfang des Impressums ist gesetzlich festgelegt. Wer seine Angaben nicht veröffentlichen will, braucht keine Dienste zur Verfügung zu stellen. Dann muss er es auch nicht.
3.
a) Dann wenn es gesetzlich zugelassen ist (§51 UrhG). Für eine Webseite ist das kaum relevant, ich würde also sagen nie ohne die Zustimmung des Urhebers
b) Darüber kann der Urhebere entscheiden (§ 13 UrhG)
4.
Man darf die Namen dann benutzen, wenn sie im Zusammenhang mit den Produkten der Marken verwendet werden. Also bei Beschreibungen. Nicht verwendet werden dürfen Sie, wenn sie außerhaölb dieses Zusammenhangs oder zur Ausnutzung der Bekanntheit der Marke verwendet werden. Auch das ist immer im Einzelfall zu betrachten.
a) Weil der Markeninhaber das Recht hat, darüber zu entscheiden, was mit seiner Marke passiert. Und ob es sinnlos ist oder nicht und ob es Werbung ist oder nicht, darüber sollte der Markeninhaber entscheiden und nicht jeder dahergelaufene Besserwisser. Wenn der Inhaber der Marke werben will, gibt er die Genehmigung, wenn nicht, dann nicht.
b) Markenrecht (und Urheberrecht, nur so nebenbei) kennt keine Unterscheidung ob kommerziell oder nicht. Das spielt bestenfalls bei der Höhe des Schadensersatzes eine Rolle.
5.
Man muss zum einen zwischen der Anwendbarkeit des Rechts unterscheiden. Deutschland hat ein schärferes Urheberrecht als andere Rechtssysteme. Das Markenrecht ist relativ gleich.
Und es gibt viele Dienste die Daten anbieten, die man nutzen darf. Natürlich kostet das in der Regel Geld.
Außerdem sind sowohl Marken- als auch Urheberrecht Antragsrecht. Heißt, das lediglich der, dessen Recht verletzt wurde, dagegen vorgehen darf. Solange der also davon nichts weiß, solange passiert nichts. Heißt aber nicht, das es deswegen legal ist. Aber wenn er es merkt, kann es richtig teuer werden.
Und wie man anfragt, ist jedem selbst überlassen. Wichtig ist, dass man die am Ende die Genehmigung vorweisen kann. Das vielleicht der eine oder andere nicht antwortet ist dem Recht völlig egal, das ist eine rein private Angelegenheit.
6.
Sobald gegen rechte Dritter oder Gesetze verstoßen wird. Die Vermutung reicht dabei völlig aus. Ein Hinweis sollte jedoch zu einer sofortigen Löschung führen. Das Gesetz regelt nur, dass rechtswidrige Inhalte dem Betreiber zugerechtnet werden, für die Einhaltung ist jeder selbst verantwortlich (ist wie im Straßenverkehr - da handelt man auch nnicht erst rechtswidrig wenn man darauf hingewiesen wird, dass man zu schnell fährt. Allein das zu schnell fahren reicht).
Und als Betreiber einer Webseite sollte man eben einfach wissen, welches Recht gilt - oder eben einfach die Hände davon lassen.
7.
Nein, auch eine Bearbeitung untersteht dem Urheberrecht. Da Urheberrecht aber nur durch den Urheber geltend gemacht werden kann, muss der sein Werk natürlich wieder erkennen. Das wäre Voraussetzung für die Verfolgung - macht das "klauen" aber noch nicht legal.
Der Urheber muss nachweisen können, dass es seins ist. Dann kann er dagegen vorgehen (das wird aber oftmals keine Anzeige (Strafrecht) sein, sondern eine zivilrechtliche Forderung)
Ein Download allein rechtfertigt weder die Verwertung noch die Veröffentlichung. Es gestattet lediglich die Nutzung im privaten Bereich. Die Annahme einer solchen Erlaubnis ist also falsch (und äußerst gefährlich).
Ziemlich viele Fragen, ich weiß, aber man kann nicht genug fragen, bevor man abgemahnt wird, gerade beim Internet, bei dem Rechtsfragen eine heikle Sache ist.
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Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.