Hallo zusammen,
wenn man per Privatklage diverse Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekommt, sieht da der Gesetzgeber eine max. Gesamthöhe vor, die der Beschuldigte bezahlen muß? So dass etwaige spätere Forderungen nicht mehr bezahlt werrden müssen, da evtl. es dann demjenigen z.B. ans Existenzminimum geht? Oder kann jemand X-mal belangt werden?
Gruß
Finky