
AW: 3D Modelle von Gebäuden
Man muss die Genehmigung des Urhebers haben, egal was man am Ende damit macht, ob mans verkleinert oder nicht. Wenn m an die Bilder verkleinert, muss man neben der Erlaubnis zur Veröffentlichung auch die Genehmigung zur Bearbeitung haben.
Was auf den Bildern abgebildet wird ist übrigens auch egal.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.