
AW: Bildrechte unwissentlich verletzt!?
Also nicht an allen Bildern die in Heften oder Broschüren enthalten sind, halten die damit werbenden Unternehmen auch die Rechte. Meist haben die nur ein einfaches Nutzungsrecht erworben, um damit in diesem Heft o.ä. zu werben. Die Urheberrecht selbst verbleiben aber beim Ersteller. Dieser ist auch entsprechend zu kontakten, wenn es um die Erlaubnis zur Verwendung geht.
Fraglich finde ich, worauf sich die Erlaubnis des Unternehmens bezieht. Auf bestimmte Bilder? Oder nur darauf überhaupt Produkte/Logos abzubilden und zu verwenden, aber nicht auf die freie Verwendung aller Bilder bezieht, sondern nur auf die Ablichtung von entsprechenden Produkten.
Ich würde hier empfehlen zuerst einen Anwalt aufzusuchen, der die entsprechende Genehmigung prüft. Der kann dann genau sagen wofür diese galt und in wie weit die Abmahnung(?) des eigentlichen Urhebers zulässig, bzw. berechtigt ist.
Mehr kann man sogesehen nicht sagen, weil es meiner Ansicht auf den Inhalt des Vertrages, bzw. der Genehmigung ankommt und ob das Unternehmen wusste, das sie keine entsprechenden Rechte an den Bildern erworben hatte.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung