
AW: Schutz der Impressums-Daten
Allerdings muss es doch neben der Impressumspflicht auch etwas wie ein Impressumsschutz geben!? Wozu dürfen die User einer Seite die Daten im Impressum nutzen und wozu nicht?
Das Impressum dient zur Informatiuon übner den Betreiber. Die Angaben können deshalb für alles genutzt werden, was den Betrieb der Seite und die auf der Seite angebotenen Dienste (so es dann sowas gibt) betrifft. Neben der Kontaktaufnahme bei rechtlichen Fragen also auch bei inhaltlichen Frage, Fragen zu den Diensten, Angeboten, Darstellungen ...
In wie weit dürfen sie noch anders genutzt werden und was kann man bei Missbrauch dieser Daten tun?
Man kann der weiteren Verwendung widersprechen. Wenn ein (nachweisbarer) Schaden entstanden ist, kann man Schsdensersatz fordern. Und man kann Unterlassung fordern (Zusendung von Materialien ...)
Dass die Verwendung der E-Mail-Adressen für die Zusendung von Spam eigentlich verboten ist (und wenn nicht, dann zumindest verboten gehört), ist klar.
Bei der Definition, was eine rechtswidrige Zusendung ist, ist die Herkunft egal. Deshalb ist es natürlich Spam, wenn die Email genutzt wird.
Viel mehr beschäftigt mich, was man im Fall von unangeforderter Post oder Telefonaten tun kann. Gibt es da Regelungen?
Telefonate sind genauso verboten wie Mails (aber auch da kümmern sich leider manche Firmen einen Dreck drum). Da kann man genauso dagegen vorgehen. Post ist erstmal erlaubt, aber da kann man der weiteren Verwendung auch widersprechen.
Und in wieweit greifen Zusatzabschnitte im Impressum, die eine andersweitige Nutzung der Daten, außer der rechtlich vorgeschriebenen, verbietet? Also Abschnitte wie: „Hiermit wiederspreche ich jeglicher Nutzung der hier hinterlegten Daten zur Übersendung von nicht angeforderten Informationen.“
Da es meines Wissens keine rechtlichen Regelungen gibt, sollte man schon genau definieren, wozu sie verwendet werden dürfen. Und dann helfen solche Angaben, die o.g. Forderungen durchzusetzen.
Was mich auch interessiert ist, in wieweit man sein Impressum gegen Crawler und Bots schützen darf. Ist es erlaubt ein Captcha vor die Anzeige eines Impressums zu schalten, oder darf man das nicht, weil man somit Nutzer von Textbrowsern ausschließt? Könnte man an dieser Stelle Rechen-Captchas wie „5 + X = 11 Tippen sie bitte X ein!“ verwenden?
Das darf man nicht, denn das widerspricht der Regelung zur Erreichbarkeit.
Außerdem von Interesse ist die Regelung zur Erreichbarkeit des Impressums. Soweit ich weiß, muss ein Impressum von jeder Seite der Internetpräsenz durch zwei Klicks zu erreichen sein. Ist diese Regelung verbindlich und in wieweit ist sie mit Captchas vereinbar?
Sie ist gar nicht vereinbar, allerdings sind auch die zwei Klicks nicht definitiv. Es ist eine Auslegung der Regelung, das kann aber in jedem einzelnen Fall anders aussehen.
TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Solche Einrichtungen würden der unmittelbaren Erreichbarkeit widersprechen. Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.