Was AGB sind is soweit klar. Und was sie nicht dürfen, ist exemplarisch im BGB aufgeführt. Doch welche gesetzlichen Bestimmungen dürfen denn AGB überhaupt aufgeben / umdefinieren?
Ich möchte noch einen Punkt hinzufügen:
im BGB heißt es:
Wenn sowas im BGB steht, muss man es doch nicht extra in die AGB aufnehmen? Aber gerade das ist doch sehr, sehr oft der Fall, zumindest im Bereich Webhosting§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.![]()