
AW: Fallbeispiel: Rücksendung bei Onlinekauf
Ich würde sagen c), die Rechtssprechung neigt aber auch zu a)
c) Deshalb, weil im Falle eines Widerufs bei einem Warenwert >40€ die Rücksendekosten vom Verkäufer zu tragen sind. Von den Versandkosten zum Kunden steht nichts im Gesetz, deswegen ist das fraglich
a) Deshalb, weil der Käufer sonst benachteiligt würde. Da gab es einige Beispielrechtssprechungen, aber das kann auch nach hinten losgehen. Eine Grundsatzregelung zu diesem Thema ist mir nicht bekannt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.