Leider sind die Forumsregeln zur Veröffentlichung von Daten sehr allgemein gehalten. Aus einem anderen Forum habe ich folgenden Fall gehört: Der admin wurde bei Meidung einer einstweiligen Verfügung aufgefordert, einen harmlosen Beitrag zu löschen. Darf er diese Aufforderung mit Namensnennung im Forum veröffentlichen? Falls nein, welche genaue Vorschrift steht dem entgegen?
Ist die Rechtslage anders, wenn ein Forumsmitglied diese Aufforderung erhält und sie im Forum bekannt gibt?