
AW: Nicht bezahlte Ware verkauft, danach Insolvenz. Straftat??
Zunächst mal: Hehlerei ist es nicht, da dieser Tatbestand einen Dienstahl oder eine rechtswidrige Aneingnung voraussetzt. Und da K 1 die Ware rechtmäßig erworben hat (Kaufvertrag), ist die Voraussetzung und somit der Tatbestand der Hehlerei nicht gegeben. Eine andere Straftat sehe ich hier auch nicht. Aber Strafrecht ist ja was anderes als Zivilrecht 
Zivilrechtlich ist die Frage zu klären, wem gehört die Ware. Es ist also das Eigentum zu prüfen.
Am einfachsten wäre es, wenn der Verkäufer (V), der K 1 die Ware verkauft hat, einen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hätte ("Ware bleibt bis zur vollständigen Bezhalung mein Eigentum"). Dann hätte V immer noch das Eigentum an der Ware. Fraglich wäre allerdings der gute Glaube, in dem K 2 und K 3 die Ware erworben hätten. Dann könnte durchaus inzwischen schon K 3 Eigentümer sein. Das müsste man sehen, ob gutgläubiger Erwerb möglich wäre.
Wenn gutgläubiger Erwerb nicht möglich wäre, wäre V noch Eigentümer und könnte die Ware vom K 3 zurückverlangen. K 2 wäre dann gegenüber K3 schadensersatzpflichtig, K 1 gegenüber K 2. Und somit hätte V seine Ware wieder und K 1 müsste zahlen.
Wenn gutgläubiger Erwerb erfolgte, könnte K 3 Eigentümer sein und V müsste weiterhin seine Forderung gegenüber K 1 geltend machen.
Wenn K 1 pleite ist, müsste man sehen, inwieweit das Privatvermögen von K 1 für die Befriedigung der Forderung (Pfändung u.ä.) herangezogen werden kann.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.