
AW: Darf man Flashspiele auf seiner Website einbinden ?
Nein ist es nicht. Hat aber weniger mit Internetrecht (was es als solches nicht gibt) als mit Urheberrecht zu tun.
ich habe überhaupt keine Ahnung von Internetrechten
Wenn man etwas machen will, sollte amn aber Ahnung von den zutreffenden Rechten haben, zumindest sollte man wissen, welche es gibt
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.