
AW: Urheberrecht bei Bildern - Gemischte Fragen
1. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist zu unterscheiden, ob die Bildeigentümer eine Privatperson oder eine "Berufsperson" ist in dem Sinne, dass die Person von den Fotos lebt?
Das ist richtig, und eine Gesellschaft lebt nun mal davon, dass jemand mit etwas Geld verdient. Aus dieser Sicht ist das auch durchaus verständlich.
Zumindest wenn es dann um eine "Bestrafung" geht
Das ist ein Missverständnis. Strafe ist nicht gleich Schadensersatz.
Eine Strafe ist eine gesellschaftliche (staatliche) Maßnahme, die jemanden für sein gesellschaftswidriges Verhalten bekommen soll.
Schadensersatz ist dagegen ein privater Ausgleich, für einen Schaden, der jemandem angetan wird.
Dieser feine, aber leider im Sprachgebrauch völlig abhanden gekommene Unterschied, würde die Frage genauer beleuchten:
Der Strafe ist egal, ob der Urheber irgendwelche Nachteile hat. Die Strafe ist für den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung.
Beim Schadensersatz ist das aber absolut nicht egal. Denn eine Privatperson erleidet aus meiner Sicht keinen Schaden, jemand, der mit den Bildern Geld verdient und ein Bild für einige Hundert E hätte verkaufen können, wenn es der Käufer exklusiv erhalten hätte (das nur als Beispiel eines möglichen Schadens), kann schon großen Schaden haben. Und der muss natürlich ausgeglichen werden. Hat mit der Höhe und ob eine Strafe verhängt wurde direkt nichts zu tun.
2. Ein Bild in einer Bildersuche (Google etc.), wird ja quasi mit Bild + Quellenverweis (URL) angezeigt. Probleme kriegen die ja keine, zumindest ist davon auszugehen, denn sonst dürften die ja eine Strafe nach der anderen erhalten.
Suchmaschinen verstoßen in der Regel nicht gegen Urheberrecht, da sie das Bild weder verwenden, noch veröffentlichen. Verwenden würde eine eigene Verwendung bedeuten, das macht eine Suchmaschine nicht, sie gibt lediglich die Quelle des Bildes an. Es wird - wie dir sicher auch schon aufgefallen ist (bei vernünftigen Suchmaschinen) - niemals als Original angezeigt. Und veröffentlicht hat es der Urheber selbst, die Suchmaschine stellt lediglich eine zugelassneen Link dar.
Etwas anderes ist es, wenn jemand ein ein Bild verwendet, als wäre es seins und als sein Inhalt aufnimmt.
Wenn man nun auf einer nicht-kommerziellen Website
Ob kommerziell oder nicht ist völlig egal - siehe oben: Verletzung gegen Urheberrecht ist eine Straftat. Und da ist die Art der Verwendung völlig egal.
von irgendwelchen Seiten Bilder nimmt und die mit einem Quellenverweis der Haupt-URL auf der gefundenen Seite vermerkt, müsste das doch auch legitim und in Ordnung sein - Doch so ist es ja nicht, oder?
Nein, so ist es nicht.
Immer diese Urhebergeschichte, die vollkommen undurchsichtig ist,
Urheberrecht ist ganz einfach: Jedes Werk hat einen Urheber, und der darf bestimmen, was mit seinem Werk passiert. Und er kann allein die Genehmigung dafür erteilen, was mit seinem Werk passiert. Das ist das Urheberrecht auf zwei Sätze reduziert.
Alle anderen "man könnte doch" oder "vielleicht kann man" oder "aber wenn man" sind "Hirngespinste" von Leuten, die immer versuchen einen Weg um das Urheberrecht herum zu finden.
... ist dann dennoch mit Strafen zu rechnen oder ist das die "feine Art und Weise" mit dem Vermerk, dass man das doch nutzen darf?
Es ist immer dann damit zu rechnen, wenn man gegen Urheberrecht verstößt. Aber wie bereits erwähnt: Oftmals wird man gar nicht bestraft (anders formuliert: viele Strafverfahren werden eingestellt, weil die Gesellschaft an solchem Kleinkram kein Interesse hat - es gibt Wichtigeres) - aber man muss meistens einen erheblichen Schadensersatz
zahlen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.