
AW: Hausdurchsuchung und dann????
Ich würde bei deratigen Vorfällen dem Betreffenden empfehlen, schnellstens einen Anwalt aufzusuchen. Da die Ermittlung offensichtlich läuft, sollte man schauen, welcher Vorwurf genau besteht (auf welcher Basis die Ermittlungen erfolgen). Der kann auch was zu einem möglichen Strafmaß sagen.
Was die Musikdateien angeht, dürfte das - wenn es nicht im Ermittlungsfall mit enthalten ist, dass muss man eben sehen - kaum interessant sein, da nur der (die) Urheber berechtigt sind, Verfolgung deswegen einzuleiten. Von Amts wegen wird bei Urheberrechtsverstoß eigentlich nicht ermittelt.
Wobei bei einer derartigen Menge von Dateien schon davon ausgegangen wird, dass es sich nicht um jemanden handelt, der sich nicht einfach mal ein paar Dateien zieht, sondern hier möglicherweise professionell gehandelt wird. Das könnte weitere Ermittlungen mit sich bringen.