
AW: Geklaute Bilder bei Ebay
Das ist, pardon, aber Unfug.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil - und gibt auch keinen Unsinn von sich.
Wo ein Schaden, da Schadensersatz. Und genau das hab ich immer wieder gesagt. Nur ich persönlich sehe keinen Schaden, den A dadurch erlitten hat, dass B die Bilder verwendet hat.
Und von mir aus kann A Honorar verlangen soviel er will - dann ist das ja ein Schaden - ich hab das weder verneint noch nirgendwie anders ausgeschlossen.
Und "zufälligerweise" gibst du auch zu, dass ein "Starfotograf" mehr Anspruch hat - woraus, wenn nicht aus seinem Beruf sollte sich das ergeben.
Aber ich merke schon, dir geht es nur darum, bereits gesagtes nochmal "anwaltlich" fundiert zu betonen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.