hi,
habe gerade auf eurer Seite die News zum Haftungsausschluß bei eBay Online-Auktionen gelesen. Sehr interessant. Hab dazu noch eine Frage.![]()
Wie genau muss so ein Haftungsausschluss formuliert sein, damit keine Garantieansprüche gegen den privaten e-Bay Verkäufer geltend gemacht werden können? Gibt es dafür eine gute Vorlage?![]()
Wo fängt eigentlich die arglistige Täuschung an, d.h. wenn jemand bei e-Bay ein Produkt anbietet, das im Nachhinein nicht 100% der Beschreibung in der Onlineauktion entspricht, ist dieser dann durch den Haftungsausschluss geschützt?![]()
Danke.
Grüße
Matthias