
AW: Nach 3 1/2 Monaten will A den Artikel zurückgeben
Aus meiner Sicht ja.
person a und b einigten sich um die sache mal in c.a zu klären wenn undicht ist melde dich halt....
Das ist der Fehler, den A gemacht hat. Er hätte B eine Frist setzen müssen, innerhalb derer B hätte das prüfen müssen sowie genaue Bedingungen "was wenn". Da er das offensichtlich nicht gemacht hat ("melde dich halt"), kann B selbst entscheiden wann er das Teil weiter verwendet.
Die Absprache scheint eben so sein, falls B einen Mangel findet (und nicht wann) kann er das Teil zurückgeben. Dies ist also eine Zusage des A (Mangel = Rückgabe) und eine nachträgliche Vertragsänderung, womit der Angebotstext hinfällig wird.
Solche Dinge vereinbart man mit Fristen und nachweislich mit genauen Bedingungen. Ansonsten hat immer der einen Vorteil, zu dessen Gunsten die Vereinbarung ausgelegt werden kann.