
AW: eBay - Abmahnung wegen verstoß gegen Urheberrecht/Wettbewerbsrecht
Also mir kommt die Formulierung auch recht merkwürdig vor, einfach weil sie nicht eindeutig genug ist und auch nicht auf die rechtlichen Ansprüche eingeht, auf die sich B bezieht.
Die Abmahnung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht würde ich aber ersteinmal bejahen, einfach weil ihm ein Nachteil entstanden sein könnte. Auch wenn ich diesen eher für sehr gering halte. Denn: Zwar ist er kein Rechteinhaber oder Urheber und wurde durch die Rechteverletzung nicht direkt geschädigt, aber da A keine Rechte erworben hat, konnte er sich einen wettbewerblichen Vorteil schaffen. Er musste schließlich keine Lizenzgebühren zahlen und hat somit einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern erhalten. Aber ob B hierin ein Schaden entstand, halte ich ebenfalls für fraglich. Schließlich verkauft er DVDs, A jedoch nur DVD-Rücken, die optional gekauft werden können. B würde somit keinen Schaden nehmen, da die DVDs weiter gekauft werden müssten. Außer A würde auch DVDs mit individual-Rücken verkaufen.
Von daher sehe ich für B, nachdem was hier dargelegt wurde, keinen wirklichen wirtschaftlichen Nachteil. Denn er konnte seine DVDs auch so verkaufen, trotz der Rechteverletzung von A, die ja nicht gegenüber B stattfand, sondern gegenüber dem Rechteinhaber der verletzten Bilder/Logos.
Privatperson A wird wohl einen Anwalt aufsuchen
Das würde ich auch empfehlen, das der sich einmal die Abmahnung im Detail anschaut und überprüft, denn nicht jeder der abmahnt, tut dies auch berechtigt.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung