Hallo
Man stelle sich ein Open-Source-Software Projekt "abc" vor, dass eine Internetpräsenz unter der Domain "abc.net" betreiben würde. Die Domain würde durch einem deutschen Provider freigeschaltet sein und die Seite auf einem Server in Deutschland gehostet werden. Das Projekt würde die Seite aber bewusst in englischer Sprache halten um ein inter********es Publikum anzusprechen. Die Gründer des Projektes würden eine "abc GbR" gründen um die Seite (mit Werbeeinblendungen) als Gewerbe zu betreiben.
Um die Domain (und damit die Einnahmequelle) zu sichern würde die GbR die Wortmarke "abc" in den entsprechenden Warengruppen als deutsche Marke beim Deutschen Patentamt registrieren. Wäre die Domain "abc.net" durch die deutsche Marke damit gesichert, weil der Hosting-Provider aus Deutschland kommt und die Domain in Deutschland registriert wurde OBWOHL es sich um eine ".net" Domain und nicht um eine ".de" Domain handelt? Oder ist der Schutz nur gegeben, wenn die GbR die Wortmarke inter******** schützen lässt?
Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus.
Gruß
weinertb