
AW: Gewährleistungs- Garantie-Wirr-Warr
Gibt es eine Regelung, dass solange eine Herstellergarantie besteht, keine Gewährleistungspflicht gegenüber dem Händler besteht?
Nein, meiner Meinung nach eher das Gegenteil. Die Gewährleistungspflicht ist eine gesetzliche Pflicht, die Herstellergarantie eine freiwillige Regelung. Die beiden schließen sich nicht aus, aber eine Gewährleistungspflicht kann nicht durch die garantie ausgeschlossen werden.
Und wielange wäre eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bei Onlinehändlern?
Kommt auf die Art des Fehlers an. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Allerdings Rechtssprechung in Bezug auf Zumutbarkeit. Eine üblicherweise noch als zumutbar angesehene Zeitspanne sind 2 Wochen.
Bzw reicht es ein Brief per Einschreiben zu schicken und eine Forderung zur Nacherfüllung auszusprechen? Mitdem Händler gesprochen zu haben?
Eine Forderung muss zugegangen sein. Das kann persönlich, telefonisch, per Email, per Einschreiben .... sein. Problematisch wird es nur dann, wenn die Gegenseite den Zugang verneint. Dann muss ein entsprechender Nachweis von demjenigen erbracht werden, der den Zugang behauptet. Und das ist bei persönlichen oder telefonischen Absprachen und bei Emails oftmals nicht möglich. Aus diesem Grund wird immer Einschreiben empfohlen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.