
AW: Gewinnspiele kostenlos?
Eine Veranstaltung eines Gewinnspiels hat nichts mit Gewerbe zu tun. Hierbei geht es eher darum, ob das Gewinnspiel(!) genehmigungspflichtig ist oder/und es sich um Glücksspiel handelt.
In der Regel wird das danach beurteilt, ob die Teilnehmer irgendwas einsetzen müssen, um gewinnen zu können oder/und ob die Höhe des Einsatzes die Gewinnchancen oder die Höhe des Gewinns beeinflussen.
Außerdem muss beurteilt werden, ob jeder die gleichen Chancen hat oder bestimmte Voraussetzungen die Teilnahme einzelner ausschließen.
Komplett(!) kostenlose Gewinnspiele, an denen jeder(!) teilnehmen kann, sind meines Wissens nicht genehmigungspflichtig und können veranstaltet werden.
Und dann gibt es natürlich Regeln, die der Veranstalter aufstellen kann. Wobei ich eine Einschränkung der Teilnehmer Ü18 als kritisch ansehen würde, da die Verantwortlichkeit der Prüfung beim Veranstalter liegt. Verstößt also jemand dagegen, darf er nicht ausgeschlossen werden. Im Endeffekt bedeutet das: Eine derartige Regelung ist fast unsinnig. Denn die bloße Eingabe des Geburtsdatums oder das "ja, ich bin 18" reicht nicht um das ausreichend nachzuweisen. Und da der Geburtstag in der Regel nicht erforderlich ist, um einen Gewinn zu erhalten, muss man auch nicht wahrheitsgemäß antworten.
Dürfte so eine Seite einen Preis auch verweigern, z.B. wenn von Betrug von userseite ausgegangen wird?
Wenn er nachgewiesen werden kann ja, bei Verdacht nein. Und dann muss man natürlich berücksichtigen, wann ein Betrug vorliegt. Ein falsches Geburtsdatum wäre aus meiner Sicht keiner, da die wahrheitsgemäße Angabe nicht erforderlich ist (Datenschutzproblematik). Auch sind die Tatbestandsvoraussetzungen für Betrug nicht erfüllt.
auf der Seite Werbung geschaltet ist, was nicht auf eine Gewinnabsicht abzielt, sondern nur um Preise teilzufinanzieren, falls die Werbung mehr Geld abwirft als für Server/Domain benötigt wird
Auch wenn nicht jede Werbung gleich Gewerbe bedeutet, würde ich dem Fall eine Gewinnabsicht sehen, es heißt ja nicht, dass tatsächlich Gewinn erwirtschaftet werden muss. Der Kauf eines Preises wäre für ein Gewerbe ja eine Betriebsausgabe, die lediglich den Gewinn schmälert - sprich: es muss erst mal einer da sein.
Aus meiner Sicht könnte in dem Beispiuel schon ein Gewerbe angenommen werden.