
AW: hypothetischer Fall bei Hausdurchsuchung
Also der reine Download ist erst seit Anfang diesen Jahres u.U. verboten. 2000 war dies noch nicht genau geregelt und ging noch als Privatkopie durch, nur der Upload war bereits verboten.
Sollten gebrannte CDs gefunden werden, muss der Urheber beweisen das diese rechtswidrig erworben wurden, man selbst muss das nicht.
Das fehlende Senderlogo ist nach meiner Ansicht kein Indiz dafür.
Eine dazu passende Frage: ist es nun legal oder nicht bereits ausgestrahlte Fernsehserien (in D ausgestrahlt) herunterzuladen (der Upload ist ja sowieso illegal) aber wie siehts beim download gerade nach der Gesetzänderung seit Januar 2008 aus?
Mit einer Ausstrahlung im TV hat der Download rein gar nichts zu tun. Auch der Download ist rechtswidrig wenn es sich dabei um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt oder diese offensichtlich rechtswidrig bereitgestellt wurde, d.h. die Person die es hochgeladen hat, bzw. hochläd, besitzt nicht die nötigen Rechte. Bei Tauschbörsen oder auch Filehostern wie Rapidshare ist letzteres grundsätzlich offensichtlich, somit ist nun auch der Download rechtswidrig.
Das Aufzeichnen vom TV selbst, bleibt davon jedoch unberührt, da es sich hier um eine rechtmäßige Vorlage handelt. Schließlich hat der betreffende Sender ja die nötigen Rechte erworben.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung