
AW: Freie Meinungsäusserung oder Persönlichkeitsrechteverletzung?
Freie Meinungsäusserung oder Persönlichkeitsrechte verletzung?
Meiner Meinung nach weder noch.
Zunächst mal zum Mobbing. Hier hätte durchaus etwas dagegen getan werden können. Wenn es so stark gewesen ist, dass A körperliche Schäden davon getragen hat (sonst wüsste ich nicht, was ein Arzt damit zu tun hat), hätte A auch gegenüber dem Arbeitgeber handeln müssen. Dazu gibt es Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Ämter .... Das Internet ist dafür garantiert der falsche Platz.
Zu den Äußerungen in dem Forum kann ich nur sagen, dass war einfach nur unüberlegt. Derartifge Äußerungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit abgedeckt, da diese nur gegenüber Staat - Bürger zählt, nicht Bürger - Bürger. Wenn man soetwas veröffentlicht, muss man auch nachweisen können, dass es tatsächlich so gewesen ist und der Wahrheit entspricht. Und dafür muss der die Beweise bringen, der diese Behauptungen veröffentlicht. Was A damit bezwecken wollte ist mir persönlich unklar, roichtiger wäre es gewesen, gegen den Arbeitgeber vorzugehen (siehe oben). Dieser "wahn" jedem alles Mögliche erzählen zu müssen, kann eben auch ganz schnell zurückschlagen.
Ich kann die Beweggründe von A in dem Beispiel verstehen, aber die Handlung würde ich als absolut unüberlegt und ungerechtfertigt sehen.
Womit wir bei dem Thema Abmahnung wären. Inhaltlich würde ich diese als gerechtfertigt sehen. Allerdings würde ich A empfehlen, einen Anwalt zu nehmen, der die Abmahnung aufgrund der besonderen Situation von A zurückweist. Da es dann zu einem Streit vor Gericht kommen würde, wenn B weiterhin auf der Abmahnung besteht, könnte A die Beweggründe vorbringen und bei gesichertem Mobbing könnte A meiner Meinung nach gute Chancen haben. Es müsste dann eben nur bewiesen werden können, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen.