
AW: Artickel weicht erheblich von der Beschreibung ab
Meiner Meinung liegt ein Mangel vor - sofern nichts in der Artikelbeschreibung stand, dass die Luftkammern nach 2-3 Stunden den Plattmann machen.
Grundsätzlich kann bei einem Mangel (unabhängig davon, ob arglistig verschwiegen oder einfach nicht gesehen)
- Nachbesserung durch den VK
- oder Minderung des Kaufpreises verlangt werden
Wichtig ist, dass bewiesen werden kann, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Bootes bestand und nicht erst bspw. auf dem Nachhause-Weg entstanden ist (könnte hier u.U. schwierig werden:
==> "Wie?! Luft geht raus?! Wir haben das Boot hier schon zwei Wochen hängen und Ihr Bekannter hat doch auch gesehen, dass die Kammern voll mit Luft waren, als das ganze abgeholt wurde.."
Wenn das bewiesen werden könnte, würde ich persönlich (in meiner Funktion als Schüler) dem Verkäufer per Einschreiben eine Frist zur Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises setzen und androhen, anderenfalls vom Kaufvertrag zurückzutreten und dementsprechend Schadensersatz zu fordern.
(letzteres empfiehlt sich mittels Anwalt - die Kosten hierfür müsste der VK auch tragen, wenn er sich in Verzug befindet)
<-- alles nur die Meinung eines Oberstufenschülers, keine Rechtsberatung, wer Fehler findet, darf sie behalten.