Verstößt es eigentlich gegen das Urheberrecht, wenn man Ausschnitte von aus Fußballstadien aufgenommenen Gesängen, in Verbindung mit dem echten Lied, das im Hintergrund gespielt wird, auf die eigene Seite einbindet?
Vielen Dank
Verstößt es eigentlich gegen das Urheberrecht, wenn man Ausschnitte von aus Fußballstadien aufgenommenen Gesängen, in Verbindung mit dem echten Lied, das im Hintergrund gespielt wird, auf die eigene Seite einbindet?
Vielen Dank
Geändert von Baul (12.05.2008 um 01:53 Uhr)
Im Grundesatz dürfen nur 6 sec. des ganzen Songs wiedergegeben werden.
Selbst Musiker die Songs nachspielen und ins Netz stellen sind dazu verpfichtet,außer es sind eigene geschriebene und kompinierte Songs
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen,anfrage am besten per Telefon bei der GEMA.
Sonst warten sie bis alle ehwigkeiten bis sie eine Antwort bekommen.
Wo steht das mit den 6 Sekunden? Dafür gibt es meines Wissens keine Regleung. Das Ganze wird dann zu einem Problem, wenn die Musilk erkennbar und nicht nur "Beiwerk" ist . Im genannten Beispiel würde ich das schon als kritisch erachten.
Und die GEMA hat nur dann etwas damit zu tun, wenn sie den Urheber vertritt, ansonsten kann die einem völlig egal sein.
Und da steht es ja drin:
- bis 10 Minuten
- bei Werken aus dem GEMA-Repertoires
Das heißt
- die 6 Sekunden sind unrelevant (sonst würde da stehen "von ... bis")
- man muss vorher prüfen, ob die GEMA überhaupt der richtige Ansprechpartner ist.
So, wie ich es verstanden habe, will der TE Fußballgegröhle in den Hintergrund eines Songs legen und das ganze dann veröffentlichen.
Meiner Meinung nach ist dies genehmigungspflichtig nach §23 UrhG, da lediglich eine Bearbeitung des Songs vorliegt und dieser wohl nicht so weit verzerrt werden würde, dass man von einer freien Benutzung i.S.d. §24 UrhG sprechen könnte.
<-- alles nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.
So wie ich das verstanden habe, ist es anders herum: In den Hintergrund des Gegröhles möchte er den Song legenSo, wie ich es verstanden habe, will der TE Fußballgegröhle in den Hintergrund eines Songs legen und das ganze dann veröffentlichen.
Aber egal, beides ist letztendlich der gleiche, von dir genannte, Sachverhalt.