
AW: "Pyramid-Schemes" laut deutschem Recht?
Sind hier eher als Schneeballsysteme bekannt und dürften meines Wissens unter § 16 UWG fallen und sind verboten, auch der Versuch ein solches zu starten ist strafbar, fällt jedoch nicht unter Betrug i.S.d. § 263 StGB, aber es kann dennoch zu Geld- oder Freiheitsstrafen kommen. Es ist aber ein Unternehmensdelikt.
Und ob sie über das Internet stattfinden oder in Hotels ist egal wie ich finde, da sich das Angebot an Deutsche richtet und somit auch deutsches Recht seine Anwendung findet.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung