Hallo,
man stelle sich vor, es gibt eine Domain [url]www.reinland-telexyz.de[/url]
Auf dieser Domain wird von einer GbR (3 Gesellschafter) ein Onlineshop betrieben. Die Domain ist auf die GbR und einen der 3 Gesellschafer angemeldet. Die GbR zahlt auch die Rechung für die Domain.
Jetzt wird diese GbR aufgelöst. Zwei der drei ehemaligen Gesellschafter wollen das Geschäft unter einem anderen namen fortführen und zwar unter [url]www.telexyz-reinland.de[/url] also genau vertauschte Namen. Der 3. ehemalige Gesellschafter von der nicht mehr existierenden GbR, die auch nie die Markenrechte an reinland-telexyz hatte, ist der Meinung, dass dieses Vertauschen der Namen für eine neue Gesellschaft nicht rechtens ist.
Was meinen Sie?
Vielen Dank.
Grüße
Studentwi