hallo,
ich habe eine frage:
ist es erlaubt, beispielsweise auf youtube videos hochzuladen in welchen man songs anderer künstler nachspielt?
ich habe gelesen, dass youtube sich mit der gema auf pauschalzahlungen geeinigt hat. demzufolge müsste der urheber des songs, sofern er von der gema vertreten wird, ja zu seinem recht kommen.
und wenn ja, wie kann ich feststellen welcher künstler von der gema vertreten wird?
ich habe schon das gesamte forum durchsucht aber speziell auf diese frage keine antwort gefunden...
vielen dank für antworten,
alexus