
AW: Als Verkäufer Rücktritt von Auktion möglich?
1. Frage: ist hier schon ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Ja, nach den Beding8ungen von eBay kommt der Kaufvertrag mit dem Zuschlag zustande (so es denn eBay war, bei jemanden anderem müsste man in die Bedingungen schauen). Ob bereits bezahlt wurde oder irgendwelche Benachrichtungen gekommen sind spielt dabei keine Rolle.
2. Frage: Kann man aus sicht des Verkäuferst vom Kaufvertrag zurücktreten wegen Irrtum/Fehler, obwohl die Auktion bereits beendet war?
Ja. Nach §275 BGB ist ein Rücktritt wegen Unmöglichkeit der Leistung möglich. Auch wenn die Leistung unzumutbar wäre (völlig falscher Preis).
3. Der Käufer wurde vom Händler sowohl von der Handelsplattform ungerecht behandelt, da er falsche Informationen erhalten hat?
Das ist erstmal nebensächlich für die Frage nach Kaufvertrag und Ansprüche.
Hat der Käufer Anspruch auf das Laptop?
Kommt darauf an. Wenn der Verkäufer leisten kann (das Teil gibt es, es ist nicht untergegangen, es ist beschaffbar ...) muss der Verkäufer leisten. Kann er das nicht oder ist es ihm nicht zumutbar, ist er dem Käufer Schadensersatzpflichtig (zum Beispiel bei Ersatzbeschaffung).
Für technische Probleme ist ausschließlich der Verkäufer verantwortlich, dem Käufer dürfen daraus keine nachteile entstehen.