Hallo liebe Forumsuser
Angenommen es registriert sich jemand einen Domainnamen der aus einem normalen Verb besteht, so wie beispielsweise: essen.xy, trinken.xy.
.xy wäre nicht .de
Weiterhin angenommen es gäbe einen Lebensmittelkonzern mit eingetragener Marke "essen", oder ein Getränkeunternehmen mit der Marke "trinken".
Welche Konsequenzen könnte dies für einen Seitenbetreiber haben, der mit diesen Domains eine private Homepage zu den jeweiligen Themen online stellen würde? Könnte dieser abgemahnt werden?
Vielen Dank im Vorraus