
AW: Empfänger verweigert die Annahme
Die Frage ist, warum B die Annahme verweigert hat. Hat B dies schuldhaft getan, muss B für alle enstandenen Aufwendungen (Gebühren bei DHL, erneutes Porto, Aufwand des A ...) aufkommen.
Laut Gesetz hat B nämlich (neben der Zahlung des Kaufpreis) auch die Pflicht, die Ware abzunehmen (BGB §433). Tut er das nicht, muss er für die Kosten des A aufkommen.
Auch kann B A keine Frist setzen, die nicht erfüllbar ist. Allerdings muss B von den Umständen, warum die Einhaltung der Frist nicht machbar ist, (nachweislich) informiert werden.