
AW: Chatten mit 15 jähriger
Ja
die 15 jährige fällt noch unter das Jugendschutzgesetz
besonderst auf dieses Thema cybersex ist es immer ein gefährliches Pflaster.
anderst kann man es so sehen wenn diese bereits das 16. Lebensjahr vollendet hat fällt dies unter Heranwachsende,aber auch evtl. ..... dies greifen kann je nach ausmaß.

Zitat von
Dai
Hi , hab mal ne frage wenn jemand mit 21 mit einer 15 jährigen chattet und auch mit ihr über sex redet oder es zu cybersex kommt aber ohne webcam pictausch etc nur chatten macht der sich strafbar?