Guten Tag,
man stelle sich folgendes Problem vor:
Man erstellt ein Angebot z. B. über ein Handy, erstellt die Artikelbeschreibung anhand der dazugehörigen Papiere (Beschreibung, etc) und ergänzt das Angebot mit Fotos.
Angebotsdauer 7 Tage - am dritten Tag 2 Gebote, das Höchstgebot € 2,-.
Dann bemerkt man, da man den Artikel verpackt, das es ein falsches Handy ist (Die Beschreibung passt nicht zum angebotenen Handy) und streicht die Gebote und zieht die Auktion zurück.
Höchstbieter werden innerhalb von 24h über den Irrtum in Kenntnis gesetzt und die Auktion vorzeitig beendet.
Fakt wäre, dass das Handy wie beschrieben nicht existiert, nur die Beschreibung,
aber ein ähnliches Handymodell mit anderen Eigenschaften.
Wäre es rechtens das Gebot zurück zu ziehen (Irrtum) ohne sich Schadensersatzpflichtig zu machen?
Dank und Gruß
Alpina