Hallo,
angenommen ich habe online einen Handyvertrag im Zusammenhang mit einem Multimediabundle abgeschlossen. Zu dem Bundle würden eine Playstation 3, ein zweiter Controller, das Spiel Need for Speed Carbon sowie ein Notebook gehören. Allerdings sollten der Contoller und das Spiel scheinbar nicht Teil dieses Angebots sein, dies ginge laut Kundendienst lediglich auf einen "technischen Fehler" zurück und ich würde diese Information auch schriftlich besitzen, hätte ich dann trotzdem Anspruch auf Nachsendung, auch wenn folgender Satz in den AGBs stehen würde?
Die Darstellung des Sortiments stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
MfG
Becks