
AW: Digital Millenium Act und Youtube, Musik verwenden
Kommt darauf an.... aber ich würde auch hier deutsches Recht anwendbar finden, schließlich fand die rechtswidrige Handlung selbst in Deutschland statt. So wurde das Video hier erstellt und von Deutschland aus veröffentlicht, d.h. öffentlich zugänglich gemacht. Es ist zwar auf einem Server im Ausland gelandet und wird über eine ausländische Seite verbreitet, aber diese sind wiederum auch deutschen zugänglich und richten sich sogar teilweise (aufgrund deutscher Videos und Beschreibungen) auch an diese, trotz größtenteils englischer Sprache.
Außerdem würde eine Anwendbarkeit für den Verletzer, also dem Ersteller des Videos, eine Umgehung jeglicher ********er Gesetze ermöglichen, wenn er die Dateien einfach auf einem ausländischen Server hostet. Man könnte sich so das für einen passenste Recht aussuchen.
Zwar kenne ich mich mit dem DMCA nicht sonderlich aus, aber in erster Linie soll er die Anbieter von Inhalten im Web schützen, d.h. das diese bei Urheberrechtsverletzungen eine Löschungspflicht haben, sobald sich der Rechteinhaber an der Veröffentlichung gestört fühlt.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung