
AW: woran erkennt man legale Filme/Dokus
Wenn man früher vom Fernseher Filme auf VHS auf zeichnete, waren diese angeblich legal, weil es hieß das bestrifft jeden Film auf dem das Firmenemblem des Senders (meist in der rechten oder linken oberen Ecke) zu sehen ist.
Es ist legal, weil es eine Privatkopie nach § 53 UrhG ist und das ist es heute auch noch. 
1. Wie ist das bei filesharing? Wenn man dort einen Film oder eine Dokumentation herunter lädt, wo das Firmenemblem des Senders zu sehen ist?
Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken, das sind Filme und auch Dokus, ist verboten wenn es sich um eine rechtswidrige Vorlage handelt oder diese offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellt wurde, d.h. das derjenige der sie hochläd, keine dazu notwendigen Rechte hatte.
Bei Filmen/Dokus aus Tauschbörsen oder Filehostern und z.T. auch Stream-Angeboten, ist dies grundsätzlich anzunehmen. Legal ist dies dann wenn man es sich bei entsprechenden Online-Diensten aufzeichnet oder aus einem legalen Angebot herunterläd. (z.B. Online-Videotheken)
Mit dem Vorhandensein von einem Fernsehlogo hat dies jedoch nichts zu tun. Was zählt ist das Urheberrecht.
2. Gibt es einen Unterschied zwischen einem Film und einer Dokumentation?
Nach dem Urheberrecht sind beides Filmwerke.
3. Und wie ist es mit alten Filmen (ca. 20 Jahre und mehr)? Gilt hierbei das gleiche Recht wie bei neueren Filmen oder gibt es da einen Unterschied?
Nein. Die Schutzdauer beträgt 70 Jahre, ab dem Tot des Urhebers, sind es mehrere Urheber, beginnt diese mit dem Tod des am längsten lebenden Miturhebers. § 65 I und II UrhG
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung