Hiho ihrs,
in wiefern muss ich bilder abaendern, um diese wie unten gennant gegen den Willen des abgebildeten zu veroeffentlichen ?
(Augen durchstreichen etc ?)
Hiho ihrs,
in wiefern muss ich bilder abaendern, um diese wie unten gennant gegen den Willen des abgebildeten zu veroeffentlichen ?
(Augen durchstreichen etc ?)
Wenn der Abgebildete nicht möchte, dass das Bild, das ihn zeigt, veröffentlicht wird, muss das Bild soweit verändert werden, dass der Abgebildete nicht mehr erkannt werden kann. zB Balken über die Augen, Gesicht undeutlich machen, evtl. Erkennungszeichen (Tatoo) unkenntlichmachen etc.
viele Grüße,
[url=http://www.ellwangers.de]Dani[/url]
hallo,
es kommt auich darauf an, ob die person überhaupt zu identifizieren ist. nur dann ist das recht am eigenen bild betroffen.
wenn beispielsweise die person nur im hintergrund sthet und niemand außer sie selbst erkennt sich darauf, kann hiergegen auch nichts unternommen werden. beispielsweise kann man im fußballstadion ja auch nicht jeden fragen, ob man ein foto vom fanblock veröffentlichen darf bzw. wenn einer von 10.000 dies nicht wünscht alle gesichter unkenntlich machen.
mfg gast