Wie muss eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts korrekt aussehen?
Muss die Verletzung genau benannt werden, z.B. die genaue Quellenangabe der Verletzung und müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden?
Wie muss eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts korrekt aussehen?
Muss die Verletzung genau benannt werden, z.B. die genaue Quellenangabe der Verletzung und müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden?
kann oder muss, auch eine genaue Angabe der Domain, wo die Verletzung stattgefunden hat?
Wäre wohl besser. Was soll man denn sonst damit anfangen? Macht eher Sinn wenn auch der Ort der Verletzung benannt wird, in diesem Fall eben die Domain, bzw. alternativ oder noch besser, die IP-Adresse. Diese kann man bei Domains mit einem einfachen Ping-Befehl über das DOS-Fenster bekommen.
Wie BlackPanders schon gesagt hat, je genauer alles umschrieben ist, um so besser ist es. Einfacher ist es noch man nimmt sich einen Anwalt zur Hand, der sagt auch gleich ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
Ja ok danke, aber deshalb frage ich ja hier zunächst erst einmal.
Man kann also sagen, eine Abmahnung ohne die von Dir benannten Voraussetzungen wäre formal falsch bzw. nicht gerechtfertigt?
Also meines Wissens ist die Abmahnung formell formfrei, jedoch sollten diverse Punkte schon enthalten sein so z.B. die Schilderung des Sachverhaltes, der Vorwurf mit ggf. rechtlichen Erläuterungen, also was für Rechte verletzt wurden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (wenn möglich) und eine dafür vorgesehene Abgabefrist. Ferner auch die Kosten, das man sich weitere juristische Schritte vorbehält und natürlich die Unterschrift.
Natürlich sollte man auch zur Abmahnung berechtigt sein und diese auch deutlich machen, d.h. aus der Formulierung muss hervorgehen das es sich um eine Abmahnung handelt.
Und noch mal, es empfiehlt sich ein Anwalt, einfach weil man mit einer falschen Abmahnung sich durchaus auch ins eigene Knie schießen kann.![]()
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Danke Styx nochmal!
Aber was ist z.B., wenn eine Domain als Verletzung angegeben wird, auf der gar keine stattgefunden hat?
Inwieweit muss die Schilderung des Sachverhaltes nachvollziehbar sein?
Dann würde ich sagen, ist die Abmahnung nicht rechtens.
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Erfolgt die Abmahnung zu Unrecht, kann i.d.R. negative Feststellungsklage erhoben werden, um die Rechtssicherheit zu erhalten, dass der vom Abmahner geltend gemachte Anspruch nicht besteht.
Für diesen Fall hätte die Abmahner m.W. sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen -> der schon angesprochene Schuss ins eigene Knie![]()