Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie um Hilfestellung bei folgender Fragestellung bitten:
Wenn jemand eine gebrauchte Grafikkarte für sein Notebook ersteigert, welche laut Vorbesitzer bis zum Tag des Ausbaus einwandfrei funktionierte,
diese dann aber nicht in das eigene Notebook passt und daher wieder bei EBay mit folgenden Hinweisen eingestellt wird:
- das die Karte laut Vorbesitzer bis zum Tag des Ausbaus funktionierte
- man dies aber selber nicht testen konnte, da sie nicht in das Notebook passt
- man sie daher leider ohne Funktionsgarantie anbieten müsse
- wie auch ohne Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme.
Wenn diese Karte nun beim neuen Besitzer fehlerhaft funktionieren würde
und der Besitzer daher das Geld zurückfordere mit dem Hinweis, man
habe ja eine voll funktionsfähige Karte zugesichert (wäre aber nur
indirekt durch Aussage des Vorbesitzers passiert, nicht durch eigene
Aussage; hier hat man sich ja sogar von der Funktionsfähigkeit
distanziert):
Meine Frage nun:
Befindet sich dann der Käufer oder man selber als Wiederverkäufer im Recht ? Der Sachverhalt wäre offen beschrieben gewesen, jegliche Verantwortung schriftlich von sich gewiesen und als Zusatzinfo die Meinung des Vorbesitzers zitiert. Jegliche Formulierung wie getestet, läuft einwandfrei, läuft ohne Probleme oder dergleichen wäre natürlich dabei nicht erfolgt.
Es wäre schön und ich würde mich freuen, wenn ich hier vielleicht Eure Meinung erfahren dürfte.
Gruß
Olav