
AW: kann ein Mobilfunkanbieter ein Widerrufsrecht verweigern ?
Das Widerrufsrecht kann durchaus erloschen sein
BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
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(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
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2.bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Er muss also keine ausdrückliche Zustimmung nachweisen können, es reicht, wenn zum Beispiel in den AGB steht "Der Anschluss wird sofort nach Beauftragung freigeschaltet". Das kann auch anders da stehen, wichtig ist, dass der Verbraucher wusste, dass der Dienstleister mit der Ausführung beginnt und den Vertrag trotzdem abgeschlossen hat.