
AW: eBay Betrug, Rechte ?
Hier mal zwei ähnliche Fragen (bei dem zweiten geht es um das Gleiche, auch wenn ein paar Inhalte fehlen)
[url]http://forum.e-recht24.de/3550-komplizierter-sachverhalt-ebay-auktion.html[/url]
[url]http://forum.e-recht24.de/2772-wurde-ebay-betrogen.html[/url]
Darin zeigt sich die Fragwürdigkeit des Vorgehens.
Aber was man machen kann:
- Wenn man die Accounts kaufen darf (was man bezweifln könnte - siehe die anderen Beiträge) kann man sich normalerweise an den Betreiber wenden, der das dann wieder freischalten kann
- Wenn es nicht legal ist, so etwas zu verkaufen/kaufen dürfte man auch mit Rechtsmitteln nicht weit kommen (aus rechtswidrigen Handlungen können keine Ansprüche entstehen). Dann könnte man den Anderen bestenfalls wegen ungerechtfertigter Bereicherung heranziehen können, doch das sehe ich eher zweifelhaft.
- Anzeige (Strafrecht) lohnt sich in solchen Fällen meistens nicht, da man sein Geld so auch nicht wiederbekommt (das muss man zivilrechtlich einfordern) und andererseits der Betrug auch erstmal nachgewiesen werden müsste.
Was die Minderjähriglkeit angeht, das sollte kein Problem sein, solange der Erziehungsberechtigte zustimmt. Dann wäre ein gültiger Kaufvertrag entstanden - wenn das aus den genannten Gründen überhaupt möglich ist.