
AW: Bearbeitung von Texten und Veröffentlichung
Kommt darauf an. Es könnte eine freie Benutzung sein. Diese liegt dann vor, wenn man das Original im neuen Werk nicht wiedererkenntund somit der innere Abstand gewahrt wird. Das bedeutet das man sich mehr oder weniger nur hat inspirieren lassen, es aber nicht übernommen oder einfach nur umgestaltet hat. Je prägnanter oder berühmter das Original ist, um so schwieriger dürfte dies möglich sein.
Bei Texten ist dies aus meiner Sicht dann erfüllt, wenn lediglich der Inhalt oder eine Aussage wiedergegeben und dies gänzlich anders formuliert wird. Bei Nachrichten ist dies recht einfach, nur bei wissenschaftlichen Texten o.ä. wird dies natürlich schon schwieriger.
Orientiert man sich jedoch zu stark am Original, so könnte lediglich eine Bearbeitung hiervon vorliegen. Diese ist aber zustimmungspflichtig.
Ist ein Spagat, aber sofern man etwas nicht 1:1 wiedergibt, also eben in eigenen Worten und dies auch deutlich wird, dürfte es kein Problem sein. Denn im genannten Beispiel werden lediglich Tatsachen wiedergegeben und eine Formulierung in eigenen Worten ist hier keine Rechtsverletzung. Selbst wenn es sich sehr ähnlich anhört, bei manchen Dingen gibt es meiner Ansicht nach oft nur wenige sinnvolle oder verständliche Formulierungen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung