
AW: Keine Geldrückgabe, seltsame AGB
Ein Online Shop kann das Widerrufsrecht nicht durch AGB ausschließen. Es sei denn, er verkauft Ware, die davon ausgeschlossen ist (zum Beispiel Software). Aber "elektronische Artikel" zählen da kaum zu.
Eine Wertminderung darf auch nur geltend gemacht werden, wenn der Artikel über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus verwendet wurde (such mal im Forum nach Wertminderung, da findest du zahlreiche Beiträge zu).
Folgendes kann man machen:
- den Verkäufer schriftlich (per Einschreiben) die Kosten zu erstatten
- einen Anwalt einaschalten, der das Recht des Käufers durchsetzt
- den Verbraucherschutz informieren