
AW: Kleinunternehmen (nebenberuflich)
Z muss am Jahresende eine Steuererklärung machen, in der alles Einkünfte aufgeführt sind. Also sowohl die aus nichtselbständiger Arbeit und die aus Gewerbebetrieb. Das sind zwei verschiedene. Beim FA werden dann alle Einkünfte berechnet und der Steuersatz ermittelt. Das heißt, es werden auch die aus nichtselbständiger Arbeit hinzugezogen. Da mit zunehmendem Einkommen der Steuersatz steigt, muss Z theoretisch auch noch sein Gehalt etwas höher versteuern (auch wenn das kaum auffallen wird, aber rechnerisch kann das durchaus sichtbar sein - vor allem, wenn man wegen der 500 € in eine höhere Steuerklasse rutscht). Für die Berechnung gibt es Tabellen - so einfach "auf die 500€ extra Steuern" ist das mit der Einkommensteuer nicht 
Aber Z hat aus meiner Sicht ziemlich schwache Vorstellungen von dem, was Z machen muss.
Gewerbeanmeldung ist ok. Allerdings sollte sich Z auch bei seinem Arbeitgeben erkundigen, ob eine Nebentätigkeit zulässig ist.
Dann sollte sich Z Gedanken machen, dass er eine Buchhaltung zu führen hat (deren krönender Abschluss dann der erwähnte Jahresabschluss ist). Bei derartigen Umsätzen kann es wohl eine Einnahme/Ausgaben-Rechnung sein, wird es mehr, könnte jedoch eine richtige Buchhaltung erforderlich werden (die Grenzen der Kleinunternehmerregelung findet man im Gesetz).
Dann muss sicherlich Z auch ein Impressum haben, aber das ist nur ein Teil einer Seite. Man sollte sich genauso um die Preisauszeichnung, Vertragsgestaltung, AGB, Datenschutz ... kümmern. Das Impressum ist das einfachste und am Besten gesetzlich definierte Teil der Webseite.
Und was die Investitionen angeht, das ist zwar ein Problem des Z., aber keins, was rechtlich irgendwie relevant ist