
AW: Veröffentlichen von Werbemails

Zitat von
paperboy
Frage: Wenn ich eine Website ertstelle, auf der ich Werbemails veröffentliche, in denen besonders günstige Produkte angepriesen werden, kann man mich dafür abmahnen?
Die Werbemails werden ja an mich verschickt und ich kann ja dann selber entscheiden, ob ich den Inhalt öffentlich mache. Oder kann der Absender bemängeln, dass ich Ihn auch hätte fragen müssen?
Frage ist eben auch ob der Versender das auch möchte. Man mag vielleicht denken das man seine Werbung einem weiteren Publikum anbietet, aber nicht jeder Anbieter möchten das vielleicht. Auch könnten besonders formulierte Werbetexte, -sprüche und -slogans dem Urheberrecht oder ggf. auch Markenrecht unterliegen. Eine Nutzung wäre hier nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers erlaubt. Liegt diese nicht vor, könnte es zu teuren Abmahnungen kommen. Auch ist zu beachten das Werbung oft auch mit Bildern daher kommt, diese könnten ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein.
Ich würde von daher abraten.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung