
AW: Mahnung an Lieferadresse?
Normalerweise ist der Schuldner derjenige, der die Mahnungen bekommt. Aber es könnte ja sein, dass B die Mahnungen und Zahlungsaufforderugnen nicht angenommen hat - somit bleibt nur noch der Zugriff auf A.
Da offensichtlich A diejenige ist, die die Ware hat, kann auch sie aufgefordert werden zur Zahlung.
An der Stelle von A würde ich immer wiedersprechen und auf die Vollmacht verweisen. Letztendlich könnte zwar A von einem Gericht (wenn es so weit kommt) zur Zahlung verurteilt werden (ich würde sagen auf der Basis der ungerechtfertigten Bereicherung), aber dann hätte A die Möglichkeit, das Geld von B zurückzufordern (wenn sie mehr Erfolg aht als der Gläubiger).
Um das genauer zu beurteilen würden noch weitere Informationen benötigt: Warum zahlt B nicht und warum wendet sich der Gläubiger nicht an B.